Wen kann ich wegen Corona verklagen?

Letztens, als wir uns noch in Gruppen versammeln durften, standen wir bei der Arbeit um die Kaffeemaschine herum, und wir diskutierten ernsthaft darüber, ob man denjenigen verklagen könnte, der dem Coronavirus seinen Namen gegeben hatte. Bescheuerte Frage, ich weiß. Hintergrund war allerdings ein Bericht in den US-Medien, wonach die mexikanische Corona-Brauerei mit heftigen Umsatzeinbußen zu kämpfen hatte, weil Millionen von Amerikanern aus Angst vor dem Virus das zufällig gleichnamige Bier nicht mehr trinken wollten.

Diese Angst sei natürlich vollkommen unbegründet, denn das Bier habe mit der Krankheit rein gar nichts zu tun. Da waren wir uns einig. Doch Angst sei ja oft irrational. Und die unüberlegte Namensgebung eines Wissenschaftlers könne in diesem Fall rufschädigend und existenzbedrohend gewesen sein. Könne man diesen Experten aufgrund seiner Fahrlässigkeit nicht verklagen? In den USA sei doch alles möglich.

Nach diesem Gedankenspiel driftete das Gespräch schnell wieder ab. Gut so, denn die Frage nach rechtlichen Konsequenzen für die Virusbenennung ist natürlich Quatsch. Solltet ihr ähnliche Überlegungen gehabt haben oder für die Zukunft planen, helfen vielleicht folgende Fakten:

Das Coronavirus ist nicht neu und es heißt auch nicht erst seit kurzem so. Laut Wikipedia sind die ersten Viren aus der Coronafamilie bereits in den 1960er Jahren entdeckt worden. Den Namen „Corona“ bekamen sie demnach im Jahr 1968, wie ein Verweis auf das dazugehörige Forschungsblatt beweist. Weil das Virus unter dem Mikroskop Ähnlichkeiten mit dem kranzförmigen Umriss der Sonne aufwies, habe man diesen Namen gewählt. Namentlich werden acht Wissenschaftler genannt, die sich mit der Erforschung der Viren und offenbar auch mit deren Benennung beschäftigt haben. Wer genau dafür verantwortlich war, lässt sich nicht rekonstruieren und ich bezweifele, dass aus dieser Gruppe noch alle am Leben sind.

Aber warum gibt sich eine Brauerei den gleichen Namen wie ein Virus? Ähm… ja, aber nein, auch dieser Zusammenhang hält einer näheren Überprüfung nicht Stand. Das Corona-Bier wurde laut Wikipedia erstmals 1925 in Mexiko-Stadt gebraut, um die spanische Krone, also das Königshaus, zu ehren. Das charakteristische Etikett entstand demnach in den 1940er Jahren.

Also: Zuerst war die Krone bzw. der Sonnenkranz. Dann kam das Bier zu Ehren der Krone. Und dann irgendwann das Virus, das wie der Sonnenkranz aussieht. Dahinter stecken weder Marketing noch Verschwörungstheorien oder Fahrlässigkeit. Und weil die Benennung nach 52 Jahren wahrscheinlich außerhalb jeglicher Verjährungsfristen liegt, wäre eine Klage wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt (Sorry für das Wortspiel…).

Treue Leser wissen: Auf meiner Seite ist nicht nur der Jokus zu Hause, sondern es wird auch ein gewisser Servicegedanke gelebt. Aus diesem Grund stelle ich euch diese Forschungsergebnisse kostenlos zur Verfügung, damit ihr mit Wissen punkten könnt, solltet ihr demnächst in eine ähnliche Unterhaltung verwickelt werden. Gern geschehen! Bleibt gesund.

(Foto: cottonbro/Pexels)

 

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